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Nicht für den Geldverkehr bestimmte Gedenkprägung,
z. B. zu Ehren einer berühmten Persönlichkeit oder
aus Anlass eines historischen Ereignisses. Die Anfänge
der Medaillenkunst reichen bis in die römische Kaiserzeit
zurück, während die Blütezeit in das Spätmittelalter
fällt. Moderne Medaille werden von den Herausgebern mit
hohen Aufschlägen auf dem Metallwert in Umlauf gebracht.
Ein regulärer Markt, wie bei z. B. den Goldmünzen,
besteht jedoch nur selten. Da solche Stücke bei einem
allfälligen Rückkauf durch unsere Banken in der
Regel nur zum Metallwert übernommen werden.
Vom Inhaber der Münzhoheit oder in dessen
Auftrag geprägtes Zahlungsmittel mit gesetzlich festgelegtem
Gewicht, Feingehalt und Nennwert aus Edel- und Buntmetallen
bzw. deren Legierungen.
Gibt an, wieviele Münzeinheiten aus einem
bestimmten Quantum des Währungsmetalls geprägt werden.
Da heute der Geldumlauf nicht mehr aus Kurantmünzen besteht,
bezeichnet mann den Münzfuss als Währungsparität.
Das Alleinrecht, Vorschriften über das
Geldwesen zu erlassen. In der Schweiz steht die Münzhoheit
dem Bund zu.
Als solche finden in erster Linie die Edelmetalle
Gold und Silber (in seltenen Fällen auch Platin) sowie
die Nichteisenmetalle Kupfer, Nickel, Zinn und Zink Verwendung.
Zur Erzielung grösserer Widerstandsfähigkeit gegen
Abnützung werden Gold und Silber immer mit Kupfer legiert.
Münzgold besteht meistens aus einer Legierung von 900
Teilen Gold und 100 Teilen Kupfer. Eine grössere Gruppe
von Münzen, die dem Beispiel des englischen Souvereign
folgen, werden allerdings 916 2/3/1000 fein ausgeprägt.
Kleines von Auge kaum
sichtbares Kennzeichen auf Münzen in Form von Buchstaben
oder Figuren zur Identifizierung der Münzstätte,
aus welcher die betreffende Münze stammt.
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